Unsere Mandanten

Sie erwarten von Ihrem Berater:

  • Spezialkenntnisse in seinem Rechtsgebiet?
  • Schnelle Umsetzung Ihrer Vorgaben?
  • Sorgfältige Erarbeitung langfristiger Lösungen?
  • Proaktives und ergebnisorientiertes Vorgehen mit Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen?
  • Erreichbarkeit und schnelle Reaktionszeiten?
  • Kostentransparenz?

Dann sind Sie bei uns richtig! Sorgfältig, persönlich und engagiert arbeiten wir für und mit

  • Privatpersonen und Unternehmern,
  • Testamentsvollstreckern und Nachlasspflegern,
  • Steuerberatern, Vermögensberatern und Finanzplanern,
  • Banken und Family Offices sowie
  • Stiftungen, gemeinnützigen Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • aus dem In- und Ausland.

Honorar

Die Vergütung eines Fachanwalts unterscheidet sich nicht von der eines Rechtsanwalts ohne Fachanwaltsqualifikation. Je nach Lage des Falles und nach der mit Ihnen zu treffenden Vereinbarung erbringen wir unsere Leistungen auf Basis

  • der gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
  • eines vereinbarten Stundenhonorars bei minutengenauer Abrechnung oder
  • eines Pauschalhonorars.

Eine rund einstündige Erstberatung erhalten Sie bei uns zum Preis von 190,00 € zzgl. USt. in Höhe von derzeit 19 %, somit 226,10 € gem. § 34 RVG. Bereits im Rahmen einer Erstberatung stellen wir Ihnen unsere Spezialkenntnisse zur Verfügung und beraten Sie fundiert.