OLG Celle: Pflichtteilsrecht – Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis

Das Oberlandesgericht Celle fasste in einer pflichtteilsrechtlichen Streitigkeit kürzlich nochmal die inhaltlichen Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis zusammen, auf dass der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben gem. § 2314 BGB (Link) durch Vorlage eines solchen amtlichen Verzeichnisses erfüllt werden könne (OLG Celle, Beschluss vom 25.03.2021, 6 U 74/20). Der Leitsatz des Gerichts lautet:

 

  1. Nochmals: Der Notar, der ein Nachlassverzeichnis aufzunehmen hat, ist regelmäßig auch zur selbständigen Ermittlung der aufzunehmenden Gegenstände und Forderungen verpflichtet. Ein Verzeichnis, das sich lediglich auf die Beurkundung von Angaben des Erben gegenüber dem Notar beschränkt, erfüllt die Anforderungen nicht.
  2. Inwieweit der Notar bei Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses zur Durchsicht von Kontounterlagen verpflichtet ist, insbesondere um zu prüfen, ob im Verwendungszweck „Schenkung“ oder eine ähnliche Formulierung gebraucht ist, oder ob er die Kontoauszüge auf Auffälligkeiten überprüfen muss, die für eine Schenkung sprechen, lässt sich nur für den konkreten Einzelfall bestimmen.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Siehe zu alldem schon hier (Link).