Digitaler Nachlass III: Zugriff auf Facebook-Account

Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12.07.2018 entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozialen Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben (BGH, Urteil vom 12.07.2018, III ZR 183/17). Vorinstanzen waren das Berliner Kammergericht und das Landgericht Berlin, siehe dazu hier und hier.

 

» Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs