Unsere Mandanten suchen keine allgemeine Rechtsberatung, sondern eine spezialisierte, strukturierte und wirtschaftlich fundierte Begleitung in erbrechtlichen Fragestellungen. Wir werden regelmäßig in Konstellationen tätig, die durch Komplexität, wirtschaftliche Bedeutung oder besondere familiäre bzw. unternehmerische Strukturen geprägt sind. Wir arbeiten insbesondere für:
- Privatpersonen und Unternehmer,
- Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger,
- Steuerberater, Vermögensberater und Finanzplaner,
- Banken und Family Offices sowie
- Stiftungen, gemeinnützige Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
- aus dem In- und Ausland.
Honorar
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Mandat und der mit Ihnen zu treffenden Vereinbarung. Unsere Leistungen erbringen wir auf Grundlage
- der gesetzlichen Gebühren (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz),
- eines vereinbarten Stundenhonorars bei minutengenauer Abrechnung oder
- eines Pauschalhonorars.
Erstberatungen bieten wir – abhängig von Gegenstand und Komplexität der Anfrage – in geeigneten Fällen an. Die Vergütung richtet sich nach § 34 RVG oder einer individuellen Vereinbarung und wird vorab abgestimmt. Bereits im Rahmen einer Erstberatung erhalten Sie eine fundierte rechtliche Einschätzung auf fachanwaltlichem Niveau.