BUNDESVERFASSUNGSGERICHT ZUR ERBSCHAFTSTEUER

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 08. Juli.2014 über die Vorlage des Bundesfinanzhofs zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer. Im Zentrum stehen dabei die Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen. Der Bundesfinanzhof hält § 19 Abs. 1 i.V.m. §§ 13a und 13b des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) in der im Jahr 2009 geltenden Fassung wegen Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) für verfassungswidrig, weil die in §§ 13a und 13b ErbStG vorgesehenen Steuervergünstigungen nicht durch ausreichende Sach- und Gemeinwohlgründe gerechtfertigt seien und einen verfassungswidrigen Begünstigungsüberhang aufwiesen. In der Konsequenz käme es zu einer durchgehenden, das gesamte Gesetz erfassenden verfassungswidrigen Fehlbesteuerung, durch die Steuerpflichtige, die die Vergünstigungen nicht beanspruchen können, in ihrem Recht auf eine gleichmäßige, der Leistungsfähigkeit entsprechende und folgerichtige Besteuerung verletzt seien. Ein Urteil wird frühestens für Herbst 2014 erwartet.