Eine oder mehrere Personen, auf die aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder durch Verfügung von Todes wegen (Erbvertrag oder Testament) das Vermögen des Erblassers mit dessen Tode übergeht.
© 2024 WÜRZLE AICHER RECHTSANWÄLTE | Datenschutz | Impressum | Cookie Einstellungen
Würzle Aicher Rechtsanwälte
Bavariaring 26, 80336 München
direkt an der Theresienwiese