Grabpflegekosten

Die Grabpflegekosten gehören nicht zu den Beerdigungskosten, die von den Erben zu tragen sind. Die Beerdigung ist mit der erstmaligen Herstellung der Grabstätte abgeschlossen; die Grabpflege beruht daher nicht auf einer Rechtspflicht der Erben, sondern auf einer sittlichen Verpflichtung der nahen Angehörigen.