Haftung für Nachlassverbindlichkeiten

Der Erbe haftet für die vom Erblasser herrührenden Schulden und für diejenigen Verbindlichkeiten, die ihn originär als Erben treffen. Zu diesen Verbindlichkeiten gehören insbesondere geltende gemachte Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse und Auflagen.