Restpflichtteil

Ist einem Pflichtteilsberechtigten ein Vermächtnis zugewandt, das den Wert des Pflichtteils nicht erreicht, kann der Erbe das Vermächtnis ausschlagen und den gesamten Pflichtteil verlangen oder das Vermächtnis annehmen und bis zur Höhe seines Pflichtteils den Pflichtteilsrestanspruch geltend machen.