Eine letztwillige Verfügung, mit der in Ausübung des höchstpersönlichen Testierrechts Verfügungen für den Todesfall getroffen werden, insbesondere die Erbfolge auch abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden kann.
Eine letztwillige Verfügung, mit der in Ausübung des höchstpersönlichen Testierrechts Verfügungen für den Todesfall getroffen werden, insbesondere die Erbfolge auch abweichend von der gesetzlichen Erbfolge geregelt werden kann.
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