Wiederverheiratungsklauseln

Regelungen in Testamenten, die bei erneuter Eheschließung des überlebenden Ehegatten nach dem Tode des Erstverstorbenen dafür sorgen, dass bei Wiederverheiratung des Längstlebenden die vom Erstverstorbenen ererbten Vermögensbestandteile aus dem Vermögen des Längstlebenden ausgegliedert werden und anderen Bedachten zukommen.