Wichtige Übergangsregelungen im Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) laufen zum 31.12.2026 aus. Diese betreffen insbesondere steuerliche Vorteile für Familiengesellschaften wie die KG. Einlagen von Immobilien in sog. „Familienpools“ oder Übertragungen an Gesellschafter bleiben bis dahin unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei.
Nach dem Stichtag ist unklar, ob und in welcher Form diese Begünstigungen fortbestehen werden. Dies könnte zu höheren steuerlichen Belastungen führen. Für alle, die Immobilien innerhalb einer Familiengesellschaft einbringen oder übertragen möchten, empfiehlt sich daher eine frühzeitige Planung, um die derzeitigen Regelungen noch zu nutzen.
Ziel ist es, Vermögenswerte langfristig im Familienbesitz zu sichern und steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen. Der Stichtag bietet einen wichtigen Anlass, bestehende Überlegungen oder Planungen jetzt umzusetzen.