Am 08.07.2015 verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Erbschaftsteuerreform, Vererbtes Betriebsvermögen wird steuerlich geschont oder begünstigt, wenn das Unternehmen weitergeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben. So will die Bundesregierung sicherstellen, dass Betriebe und Arbeitsplätze auch im Erbfall fortbestehen. Der Gesetzesentwurf ändert die bisherigen Regelungen im Grundsatz nicht. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember die Verschonungsregeln für grundsätzlich geeignet und erforderlich befunden. „Angesichts ihres Übermaßes“ verstoßen sie aber gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Der Gesetzgeber wurde deshalb aufgefordert, bis zum 30. Juni 2016 eine Neuregelung zu treffen.